Description
BeschreibungDas Verbotsschild „Durchfahrt verboten“ untersagt den Zugang zu Privatwegen und Betriebsgeländen durch ortsfremde Fahrzeuge. Das Verbotszeichen kommt überall dort zum Einsatz, wo der Zugang von Unbefugten ein Sicherheitsrisiko darstellt oder den innerbetrieblichen Verkehr gefährdet.
Kennzeichnen Sie ein Durchfahrverbot durch aussagekräftige Verbotsschilder, um gesperrte Bereiche eindeutig von öffentlichen Verkehrswegen und Parkflächen abzugrenzen. Das Hinweiszeichen „Durchfahrt verboten“ erhalten Sie bei uns als robustes Aluminiumschild für die Verbotskennzeichnung nachBGV A8 .
Farbgebung:
Sicherheitsfarbe der genormten Verbotsschilder bzw. Verbotszeichen nach DIN 5381 rot undnachRAL3001 signalrot. Kontrastfarbe und Farbe des Bildzeichens nach DIN 5681 weiß und RAL 9003 signalweiß. Die Farbe des Textes der Verbotsschilder nach DIN 5381 ist RAL 9004 signalschwarz.






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