Description
BeschreibungDas
Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ mit der
VZ 1022-10 dient als zusätzliche Angabe für reguläre Verkehrsschilder. Es zeigt an, dass ein Verkehrsverbot nicht für Radfahrer gilt.
Dieses
Zusatzzeichen 1022-10 wird zum Beispiel in Kombination mit dem Verkehrsschild VZ-Nr. 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ gesetzt. Durch das Zusatzzeichen kann das Verkehrsverbot für bestimmte Fahrzeuge aufgehoben werden, in diesem Fall für Radfahrer.
Außerdem kann das
Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ die Benutzung eines linksseitigen Radwegs ermöglichen. Radwege dürfen grundsätzlich nur auf der rechten Fahrbahnseite benutzt werden, es sei denn, die linksseitige Nutzung wird durch dieses Zusatzzeichen erlaubt. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn auf der rechten Fahrbahnseite kein Radweg zur Verfügung steht und die linksseitige Radwegnutzung sicherer ist als das Fahren auf der Fahrbahn.
Das
Zusatzzeichen VZ 1022-10 „Radfahrer frei“ steht wie die meisten Zusatzzeichen 1022-10 immer direkt unter dem Verkehrszeichen, auf das es sich bezieht. Es kann allerdings im Gegensatz zu anderen Zusatzzeichen auch allein stehen, zum Beispiel, wenn es die Benutzung eines linksseitigen Radwegs erlaubt.
Material:
- Flachform : 2 oder 3 mm starkes Aluminiumblech
- Rundform : 2 mm starkes Aluminiumblech
- Alform : 2 mm starkes Aluminiumblech
Bauart und Montage:
- Flachform: flach, Befestigung mittels Rohrschellen
- Rundform: umgebördeltes Randprofil, Befestigung mittels Edelstahl-Klemmschellen
- Alform: umlaufenderAluminium -Profilrahmen, Befestigung mittels Alform-Klemmschellen
Bestellhinweis: Bitte bestellen Sie das gewünschte Befestigungsmaterial separat dazu.






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