Description
Beschreibung
Das Rettungszeichen Notausgang rechts nach ISO 7010 (E 002) ist ideal, um Notausgänge in Gebäuden zu kennzeichnen
In verwinkelten oder weitläufigen Gebäuden raten wir zum Rettungszeichen Notausgang rechts nachISO 7010(E 002). Notausgänge lassen sich mit ihm adäquat kennzeichnen, um sowohl Personal als auch Besucher im Notfall vor körperlichem Schaden zu bewahren. Das Design des Schildes – weißes Piktogramm und weißer Rand auf grünem Hintergrund – ist daher entsprechend schlicht und für jedermann verständlich gehalten. Da das Produkt EU-genormt ist, benötigen Sie zur Anwendung lediglich ein weiteres Schild mit entsprechendem Pfeil. Um die Sichtbarkeit des Rettungszeichen anzupassen, stellen wir drei Größen zur Verfügung: 148 x 148 mm (15 Meter Sichtweite), 200 x 200 mm (20 Meter Sichtweite) und 300 x 300 mm (20 Meter Sichtweite)
Das Rettungszeichen Notausgang rechts nach ISO 7010 (E 002) bekommen Sie bei uns in mehreren Ausfertigungen
Das Rettungsschild erhalten Sie bei uns in drei Ausführungen: Entweder als selbstklebende Folie, ausAluminiumoder ausKunststoff . Für eine lange Haltbarkeit sorgen ein beständiger per Siebdruck aufgetragener Druck, UV-Schutz sowie eine Widerstandsfähigkeit vor schlechter Witterung. Das Produkt muss also nicht dauernd ausgetauscht werden. Für den Einsatz in Räumen ohne Notbeleuchtung muss das Produktlangnachleuchtendsein. Dies ist bei uns per einfach Mausklick während des Einkaufs getan.
*Nur in Verbindung mit einem Richtungspfeil zu verwenden (E 03 – E 11).
Genormt nach: ISO 7010, E001 (lang nachleuchtend)
Materialeigenschaften:
- hochwertiger Siebdruck
- witterungsbeständig
- UV-Licht beständig
Sichtweiten:
- 148 x 148 mm – bis 15 Meter
- 200 x 200 mm – bis 20 Meter
- 300 x 300 mm – bis 20 Meter
Farbgebung: Sicherheitsfarbe des Rettungszeichens nach DIN 5381 grün und nachRAL6032 signalgrün. Kontrastfarbe und Farbe des Bildzeichens nach DIN 5681 weiß und RAL 9003 signalweiß.
Gesetzlicher Hinweis zu lang nachleuchtenden Produkten:
In Deutschland ist bei Rettungszeichen lang nachleuchtendes Material (lautBGV A8§10 Absatz 2 und 3) vorgeschrieben, sofern in den auszustattenden Räumlichkeiten keine zusätzliche Notbeleuchtung verfügbar ist. (Für genaue Informationen lesen Sie sich bitte die gesetzlichen Bestimmungen durch.)






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