Description
BeschreibungDas
Zusatzzeichen „In 100 m“ mit der
VZ 1004-30 dient als zusätzliche Angabe für reguläre Verkehrsschilder. Es zeigt an, dass eine Verbotsstrecke in einer Entfernung von 100 m beginnt. Das Verkehrsschild, an dem dieses Zusatzzeichen steht, ist erst ab der angegebenen Entfernung gültig, also in diesem Fall erst innerhalb von 100 m.
Das
Zusatzzeichen VZ 1004-30 wird zum Beispiel gesetzt, um die Entfernung zum Beginn einer Geschwindigkeitsbegrenzung oder eines Überholverbots anzugeben. Hinweise zur Gesamtlänge der Verbotsstrecke werden durch das Zusatzzeichen VZ-Nr. 1001-30 „Auf … m“ bzw. VZ-Nr. 1001-31 „Auf … km“ gemacht.
Das
Zusatzzeichen 1004-30 „In 100 m“ steht wie die meisten Zusatzzeichen immer direkt unter dem Verkehrszeichen, auf das es sich bezieht.
Material:
- Flachform : 2 oder 3 mm starkes Aluminiumblech
- Rundform : 2 mm starkes Aluminiumblech
- Alform : 2 mm starkes Aluminiumblech
Bauart und Montage:
- Flachform: flach, Befestigung mittels Rohrschellen
- Rundform: umgebördeltes Randprofil, Befestigung mittels Edelstahl-Klemmschellen
- Alform: umlaufenderAluminium -Profilrahmen, Befestigung mittels Alform-Klemmschellen
Bestellhinweis: Bitte bestellen Sie das gewünschte Befestigungsmaterial separat dazu.






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