Description
BeschreibungDas Verbotsschild „Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten“ kommt in Betriebsräumen zur Anwendung, in denen eine erhöhte Brand- oder Explosionsgefahr herrscht. Entzündliche Stoffe müssen durch eine entsprechende Verbotskennzeichnung ausgewiesen sein, um schweren Brandverletzungen und Materialschäden vorzubeugen.
Kennzeichnen Sie leicht entzündbare Substanzen durch Verbotsschilder, um Ihre Mitarbeiter auf die Brandgefahr aufmerksam zu machen. Wir liefern Ihre Verbotszeichen in verschiedenen Varianten gemäßBGV A8und ASR A 1.3 (2007), auf Wunsch auch in der langnachleuchtenden Ausführung.
Farbgebung:
Sicherheitsfarbe der genormten Verbotsschilder bzw. Verbotszeichen nach DIN 5381 rot undnachRAL3001 signalrot. Kontrastfarbe und Farbe des Bildzeichens nach DIN 5681 weiß und RAL 9003 signalweiß. Die Farbe des Bildzeichens der Verbotsschilder nach DIN 5381 ist RAL 9004 signalschwarz.






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