Description
Beschreibung
Unser Rettungszeichen Krankentrage nach ISO 7010 (E 013) weist im Falle eines Personenschadens sofort den richtigen Weg
Mit dem Rettungszeichen Krankentrage nachISO 7010(E 013) weisen Sie die Lokalitäten für Krankentragen einfach und bequem aus. Für den richtigen Transport von Unfallopfern oder anderweitig verletzten Personen, ist es wichtig über eine Krankentrage zu verfügen. Ansonsten kann es zu unvorhergesehenen Verletzungen kommen – je nach schwere der initialen Verletzung. Das mit dem universalen Symbol für Krankentragen bedruckte Schild entspricht EU-Norm und ist daher umgehend einsatzbereit. Damit es im Notfall nicht übersehen wird, kommt es im ebenso schlichten wie effizienten Design bestehend aus weißem Rand und weißem Piktogramm auf grünem Hintergrund. Je nach Raumgröße bieten wir zwei unterschiedliche Größen an: 148 x 148 mm (bis 15 Meter Sichtweite) und 200 x 200 mm (bis 20 Meter Sichtweite).
Beim Bestellen des Rettungszeichens Krankentrage nach ISO 7010 (E 013) können Sie das Produkt bequem auf seinen Einsatzort abstimmen
Das Produkt kann bei uns entweder als selbstklebende Folie oder aus robustemKunststofferworben werden. Für zusätzliche Haltbarkeit sorgen ein Print, der per hochwertigem Siebdruck angebracht wird, sowie UV- und Witterungsbeständigkeit des Materials selbst. Beachten Sie bitte, dass Sie beim Bestellen auf die langnachleuchtende Version zurückgreifen müssen, sofern der Raum, in dem das Rettungszeichen aufgehangen werden soll, nicht über eine Notbeleuchtung verfügt.
Genormt nach: ISO 7010, E013 (lang nachleuchtend)
Materialeigenschaften:
- hochwertiger Siebdruck
- witterungsbeständig
- UV-Licht beständig
Sichtweiten:
- 148 x 148 mm – bis 15 Meter
- 200 x 200 mm – bis 20 Meter
Farbgebung: Sicherheitsfarbe des Rettungszeichens nach DIN 5381 grün und nachRAL6032 signalgrün. Kontrastfarbe und Farbe des Bildzeichens nach DIN 5681 weiß und RAL 9003 signalweiß.
Gesetzlicher Hinweis zu lang nachleuchtenden Produkten:
In Deutschland ist bei Rettungszeichen lang nachleuchtendes Material (lautBGV A8§10 Absatz 2 und 3) vorgeschrieben, sofern in den auszustattenden Räumlichkeiten keine zusätzliche Notbeleuchtung verfügbar ist. (Für genaue Informationen lesen Sie sich bitte die gesetzlichen Bestimmungen durch.)






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